Es gelten folgende Ausleihmöglichkeiten:
Frei zugänglich ist ein großer Teil der Bestände, darunter die meisten nach 1945 erschienenen Monographien und Zeitschriften. Bücher aus dem Freihandbreich können, sofern sie nicht zum Präsenzbestand gehören, außer Haus ausgeliehen werden.
Monographien und Zeitschriften aus dem geschlossenen Magazin sind nicht ausleihbar (Status: Nutzung vor Ort), können aber nach Bestellung im Online-Katalog („Wissensportal Primo“) an den Lesetischen im Freihandbereich benutzt werden.
Ausnahme: Rara (i.d.R. vor 1850 erschienen) und mit Kopierverbot belegte Bände aus dem Magazin werden nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt. Sie können an Lesetischen in der 3. Etage der Universitätsbibliothek unter Aufsicht eingesehen werden.
Besondere Regelungen für Mitglieder der Dt. Gartenbaubibliothek e.V.:
Vereinsmitglieder erhalten vor der ersten Ausleihe auf Antrag einen kostenlosen Bibliotheksausweis von der Universitätsbibliothek.
Mitglieder können Bücher und Magazinbestände der Gartenbaubibliothek auf dem Postweg bei Übernahme der Portokosten nach Hause entleihen. Ggfs. haften sie für Verlust und Beschädigung. Vor der ersten Ausleihe auf diesem Weg ist eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Die Ausleihe ist auf fünf Bände begrenzt.
Nicht nach Hause versandt werden: Rara, Folioformate, Zeitschriften und Präsenzbestand aus dem Freihandbereich.